Wir sind stolz, dass laut dem Bescheid des Bundesministeriums für Europäische und Internationale Angelegenheiten vom 7. Januar 2011, als Behörde gemäß § 1 des Bundesgesetzes über die Einräumung von Privilegien an nichtstaatliche internationale Organisationen, BGBI. Nr. 174/1992, BMeiA-N9.8.19.12/0036-1.2/2010, dem Vienna Economic Forum der Status als
INTERNATIONALE NICHT-STAATLICHE ORGANISATION
zuerkannt wurde.