Präsident Dr. Erhard Busek und Generalsekretärin Botschafterin a.D. Dr. Elena Kirtcheva sind stolz, dass Vienna Economic Forum bereits anfang dieses Jahres die Rechtsstellung einer internationalen nichtstaatlichen Organisation im Sinne des Bundesgesetzes über die Einräumung von Privilegien an internationale nichtstaatliche Organisationen (NGO-Gesetz), BGBI. Nr. 174/1992, eingeräumt worden ist.

Nun ist, gemäß der offiziellen Mitteilung des Ministeriums Federal Law Gazette No. 218/1975/ 24.2.2011 auch auf Grund des § 1 Abs. 4 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes – AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 135/2009, beschlossen worden, dass das Vienna Economic Forum befähigt ist, ausländische Arbeitskräfte im Forum anzustellen.